Mobile Massage am Arbeitsplatz

Angesichts stetig steigender Krankheitszahlen rückt das betriebliche Gesundheitsmanage-ment (BGM) zunehmend in den Fokus erfolgreicher Unternehmen. Laut Institut der deutschen Wirtschaft stieg der Krankenstand seit dem Tiefstand 2006 kontinuierlich an. Im Jahr 2018 waren die Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 18,5 Tage krank geschrieben (zum Vergleich: 2006: 11,5 Tage). Etwa jede vierte Krankschreibung geht dabei auf Beschwerden des Bewegungsapparats (Muskel- und Skeletterkrankungen) zurück. Den zweiten Platz der häufigsten Krankheitsursachen nehmen mit rund 16 Prozent mittlerweile psychische Leiden ein.

 

 


Mit dem Präventionsgesetz, welches bereits 2015 in Kraft trat, hat mittlerweile sogar die Politik den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich erkannt. Und auch die Arbeitgeber nutzen zunehmend die vielfältigen Möglichkeiten des betrieblichen Gesundheitsmanagements, um ihren Arbeitnehmern etwas Gutes zu tun und damit Ausfallzeiten zu reduzieren.

 

 

Zahlreiche Studien bestätigen die positive Wirkung von Massagen auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer. Mit dem Angebot einer mobilen Massage am Arbeitsplatz können Sie einen Beitrag zur Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter leisten und zugleich deren Motivation und Leistungsbereitschaft steigern.

 

Kurze Wege fördern die Bereitschaft der Mitarbeiter, ein Massageangebot anzunehmen. Deshalb biete ich Ihnen an, die mobile Massage direkt in Ihrem Hause durchzuführen, sofern Sie mir hierzu freie Büro- oder Ruheräume (ca. 10 qm) zur Verfügung stellen. Die Massage erfolgt in der Regel im klassischen Stil auf einer Behandlungsliege, oder auf einem Massagestuhl, mit gut einziehenden Ölen oder Lotionen, so dass danach die Businesskleidung ohne weiteres wieder angezogen werden kann. Alternativ kann auch eine Kopf-, Nacken-, Schulter- und Rückenbehandlung durch die Kleidung erfolgen, so dass die mobile Massage optimal in den Arbeitsalltag integriert werden kann.

In der Praxis hat sich die Massage im 30-Minuten-Takt (30 oder 60 Minuten) als sinnvoll erwiesen. Gerne kann ich an einem Tag pro Woche in Ihr Haus kommen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben, so dass Ihre Mitarbeiter planen/reservieren können.

 


 

Um die Wertigkeit dieser Maßnahme zu unterstreichen, bieten zahlreiche Unternehmen ihren Mitarbeitern im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements einen Zuschuss pro Massage an. Inwieweit dieser Zuschuss unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG fällt, oder aber zumindest als steuerfreie Sachbezugsleistung von monatlich € 44,-- gilt, ist leider umstritten. Da ich keine Steuerberatung vornehmen darf, bitte ich Sie deshalb, die steuerlichen Auswirkungen eines solchen Zuschusses selbst mit Ihrem Steuerberater zu klären.

 

Gönnen Sie Ihren Mitarbeitern also diese kurze, aber wirkungsvolle Entspannungspause. Sie haben nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen.